handelsvertretung in russland Hergestellt in Russland: EAC-Zertifikat: Der Schlüssel zum Euro-Asiatischen Markt

EAC-Zertifikat: Der Schlüssel zum Euro-Asiatischen Markt

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Die Eurasische Wirtschaftsunion ersetzt nach und nach die bereits seit mehreren Jahren existierende Zollunion.


Dementsprechend werden in der EAWU Formulare für diverse Zertifikate erneuert bzw. angepasst. Unter anderem betrifft diese Entwicklung das sogenannte EAC-Zertifikat, also ein Dokument, das die Konformität von Produkten einer bestimmten Produktgruppe den Anforderungen der Zollunion sowie den neu erlassenen EAWU-Vorschriften bestätigt.

Das EAC-Zertifikat (EAC-Konformitätszertifikat) ist die Abkürzung für die Bescheinigung, die die Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (auch der Zollunion) belegt. Auf einem solchen Zertifikat wird die entsprechende EAC-Kennzeichnung abgebildet. Das EAC-Zeichen wird auch verwendet, um Produkte, für die ein Zertifikat oder eine Erklärung ausgestellt wurde, direkt zu markieren.

Die Abkürzung EAC steht für "Euro-Asian Conformity". Die Eurasische Union hat technische Regelwerke für verschiedene Arten von Waren vereinheitlicht. Für Produkte, die den technischen Regelwerken unterliegen, ist eine verbindliche Bestätigung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen in Form einer obligatorischen Zertifizierung oder Erklärung vorgesehen. Mit den anderen Worten werden jedem technischen Regelwerk Warenlisten beigefügt, für die die Ausstellung eines EAC-Zertifikats oder einer EAC-Erklärung erforderlich ist.

Beispielsweise bedürfen Lebensmittel, kosmetische Mittel, Verpackungen und viele andere Produktgruppen einer Deklaration. Für Kinderprodukte und Haushaltsgeräte muss dagegen ein EAC-Zertifikat ausgestellt werden.

So erhalten Sie das EAC-Zertifikat

Das EAC-Zertifikat wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt. Um die Prozedur der Zertifikatsausstellung erfolgreich abzuwickeln, ist es erforderlich, normative und technische Unterlagen für Produkte, sowie Kopien der Gründungsurkunden des Herstellers und natürlich auch ein Produktmuster vorzulegen. Das Muster ist für die Zertifizierungsprüfung erforderlich. Nach Labortests wird ein Protokoll ausgestellt, auf dessen Grundlage dann anschließend ein EAC-Zertifikat ausgestellt wird.


Im Detail läuft die Prozedur wie folgt ab:

Nach Kontaktaufnahme mit der Zertifizierungsstelle wird eine Entscheidung über die Notwendigkeit der Zertifizierung, sowie über ihr Schema, erforderliche Labortests und Untersuchungen getroffen.

Wenn die Entscheidung positiv ausfällt, sieht das weitere Verfahren etwa so aus:
  • Präzisierung der Einzelheiten des Zertifizierungsschemas
  • Auswahl von konkreten Produktmustern für Untersuchungen nach dem vorbestimmten Ablauf (gilt nicht für alle Produkte!)
  • Durchführung von Labortests (eventuell auch weitere Kontrollarten je nach dem betroffenen Produkt).
  • Registrierung von Laborprüfberichten
  • Beschlussfassung über die Möglichkeit der Ausstellung eines EAC-Zertifikats auf der Grundlage der vorhandenen und gewonnenen Daten.
  • Ausstellung des EAC-Zertifikats, sowie dessen Eintragung in das Register.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass nicht jede Zertifizierungsstelle ein EAC-Zertifikat ausstellen darf. Darüber hinaus hängt der Preis für diese Dienstleistung von der gewählten Organisation, der Art der Produkte und der Anzahl der erforderlichen Studien ab.

Die Gültigkeitsdauer eines EAC-Zertifikats kann ein Jahr bis fünf Jahre betragen. Wie lange ein Zertifikat gültig ist, hängt vom gewählten Ausstellungsschema ab. Dabei ist es zu beachten, dass die meisten Zertifizierungsabläufe ein Produktionsanalyseverfahren und eine obligatorische jährliche Inspektionskontrolle einschließen. Das heißt, alle zwölf Monaten ab dem Ausstellungsdatum wird das betroffene Unternehmen durch eine EAC-Inspektion kontrolliert.

Dokumente, die für die Ausstellung eines EAC-Zertifikats benötigt werden

  1. Antrag
  2. Angaben zum Antragsteller
  3. Kopien des VAT- Zertifikats sowie der Bestätigung der einheitlichen staatlichen Registernummer, Beides mit Siegel und Unterschrift im Original
  4. Technische Bedingungen (gilt nur für inländische Waren)
  5. Liefervertrag (gilt nur für importierte Waren)

Einige Regeln für die Zertifizierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion

Nur ein Unternehmen, das in einem Mitgliedsland der Zollunion registriert ist, hat Anspruch auf ein EAC-Zertifikat. Zum Beispiel: Bestimmte Produkte, die gemäß den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion einer obligatorischen Qualitätsbestätigung unterliegen, werden aus Europa nach Russland importiert.

In diesem Fall kann das EAC-Zertifikat nur für ein russisches Unternehmen ausgestellt werden, das einen Liefervertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen hat. Die Vertragsnummer muss übrigens in den Zertifikaten unbedingt angegeben werden. Wenn sich die Nummer und das Datum des Vertrags bei der nächsten Lieferung ändern, muss das Verfahren der Einholung von Genehmigungen erneut durchgeführt werden. Auch die neue Vertragsnummer muss angegeben werden. Deshalb sollte man nach Möglichkeit langfristige Verträge abschließen, wenn ein langfristiger Import geplant wird.

Wenn es sich beispielsweise um russische Produkte handelt, muss der eigentliche Hersteller das EAC-Zertifikat ausstellen lassen. Das heißt, sowohl der Produzent, als auch der Empfänger tritt hier eine einzige juristische Person auf.

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Zertifikats beträgt drei bis sieben Werktage. Dies hängt von der Art des Produkts aber auch von Prüfmethoden ab, die für einen bestimmten Produkttyp in dem technischen Regelwerk angegeben werden. Informationen darüber können nach Ausstellung eines Zertifikats im elektronischen Register auf der Rosakkreditacija-Website (http://fsa.gov.ru/) eingesehen werden. Es gibt eine Aufzeichnung aller ausgestellten Dokumente. Sie können sowohl nach der Urkundennummer, als auch nach dem Namen des Unternehmens, das das Zertifikat bestellte, überprüft werden.


EAC-Kennzeichnung

Auf den Verpackungen verschiedener Waren, beispielsweise Lebensmitteln, die in Russland ober anderen EAWU-Ländern verkauft werden, findet man unschwer EAC-Symbole. Dieses Konformitätszeichen kommt auf die Verpackung nicht zufällig. Dies ist vor allem die Forderung der aktuellen Gesetzgebung, und zwar der technischen Regelwerken. Alle Produkte, die das Zertifizierungsverfahren gemäß den Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion bestanden haben, müssen mit dem EAC-Zeichen gekennzeichnet werden, das den Käufer darüber informiert, dass das jeweilige Produkt alle erforderlichen Tests und das Verfahren zur obligatorischen Bestätigung der Konformität erfolgreich bestanden hat.

Das Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion gilt als ein einheitliches Dokument für alle Mitgliedsländer. Das Dokument wird in russischer Sprache ausgestellt. Falls erforderlich bzw. auf Wunsch des Antragstellers kann es auch in der Amtssprache des jeweiligen EAWU-Landes formuliert werden. Nach dem Beschluss Nr. 293 vom 25. Dezember 2012 treten folgende Unterschiede zwischen den Konformitätszertifikaten der Zollunion und der EAWU auf:
  • Bezeichnung "EAWU" statt "Zollunion" auf dem Formular des Zertifikats
  • Bezeichnung "EAWU" statt "Zollunion" in der Registriernummer des Zertifikats
Gemäß der Entscheidung Nr. 154 vom 15. November 2016 bleiben die alten Zertifikate bis zum Ablauf der darin angegebenen Frist gültig. Die verbleibenden Exemplare der Formulare (mit der Zollunion-Markierung) konnten bis zum 01.01.2019 verwendet werden. Danach gelten nur neue Formulare mit der EAWU-Kennzeichnung.

Grundlegende rechtliche Rahmen für das EAC-Zertifikat

Das Konformitätszertifikat der Zollunion oder – neuerdings – das EAC-Zertifikat stellt eine amtliche Urkunde dar, die das hohe Qualitätsniveau von hergestellten Produkten sowie die volle Übereinstimmung aller Merkmale und Eigenschaften der Erzeugnisse mit den genehmigten und aktuellen Anforderungen und Normen staatlicher Standards bestätigt.

Gemäß dem unterzeichneten Abkommen über die Errichtung des Gemeinsamen Zollraums gelten zwischen den am Vertragsabschluss beteiligten Ländern einheitliche Regeln des legalen Warenverkehrs. Mit diesem Zweck fungiert auch die Einheitliche Kommission der Zollunion, deren Hauptaufgabe die Überprüfung und Freigabe aller anerkannten normativen und rechtlichen Unterlagen auf dem Gebiet der technischen Regulierung ist.

Diese Kommission entwickelt und verabschiedet eine einheitliche Produktliste, die eine obligatorische Bewertung der Sicherheit und Qualität erfordert, bevor die dort verzeichneten Artikel in den Warenkreislauf auf dem einheitlichen Verbrauchermarkt aufgenommen werden. Auf der Grundlage dieser Liste muss für alle in diesem Dokument angegebenen Produktkategorien eine EAC-Erklärung oder ein EAC-Zertifikat ausgestellt werden.

Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Ausbildung einheitlicher Regeln für die Bestätigung der Qualität der Produkten, die im Zollgebiet hergestellt oder aus anderen Staaten in die Zollunion eingeführt werden, ist die provisorische Ausarbeitung und spätere Registrierung bestimmter technischer Regelwerken. Solch eine technische Dokumentation enthält sämtliche Informationen über die Normen, Regeln, Sicherheitsanforderungen für Rohstoffe, aber auch über Qualitätsbewertung, Regeln der Identifizierung und Kennzeichnung bestimmter Warenkategorien.

Alles in allem gibt es im gemeinsamen Gebiet der Zollunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russland) mehr als 20 genehmigte, ausgearbeitete und aktuelle technische Regelwerke, die den Verkauf und die Herstellung zahlreicher Arten von Produkten regeln.

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